Die Todesstrafe wird seit einigen Jahren vom Westen und von theoretischen Kreisen kritisiert. Die Staaten gehen in der Praxis unterschiedlich mit dieser Maßregelung um. Einige Länder wie die EU-Mitglieder haben diese Strafe eingeschränkt und andere haben sie ganz aufgehoben. Aber es gibt auch Staaten , die betonen, dass die Todesstrafe von großem Nutzen ist und sie durchführen. Es hat mit den wissenschaftlichen Ergebnissen und Erfahrungen aber auch mit den Lehren der Religionen zu tun, dass diese Strafregelung trotz großer Zunahme der Gegenstimmen beibehalten wurde. Die Religionsethik betrachtet die Bestrafung mit dem Tod bei einigen moralischen Vergehen als unvermeidbar und notwendig und kann den Gegnern der Todesstrafe überzeugende Antworten liefern.
Die Geschichte hindurch hat es für die monotheistischen Religionen während verschiedener Zivilisationsepochen das Todesurteil gegeben . Laut der vorliegenden Version der Thora ist die Vergeltung mit Gleichen ein anerkannter Grundsatz. In der Thora gibt es keinen Hinweis darauf, dass anstelle der Todesstrafe eine Einigung über ein Blutgeld getroffen werden kann , sondern es wird die Todesstrafe gefordert. An einer Stelle wird es sogar offen als verboten erklärt, anstelle der Wiedervergeltung am Mörder, Blutgeld entgegenzunehmen.
Unterdessen wird in dem jetzigen neuen Testament der Christenheit ausdrücklich zur Vergebung angespornt. Wenn das Todesurteil nicht in den Evangelien vorkommt, bedeutet dies jedoch noch nicht, dass die Todesstrafe in der Lehre Jesu Christi verboten wäre. Während der Herrschaft der Kirchenväter auf dem europäischen Kontentinent wurden sogar zahlreiche Todesurteile vollstreckt.
Die strafgesetzlichen Grundlagen für das Todesurteil sind im Islam klar und logisch und unterscheiden sich von den Gesetzesgrundlagen des Westens in ihrer Art. Das liegt daran, dass in dieser monotheistischen Lehre nur Gott der Gesetzgeber ist, aber in den westlichen Rechtslehren der Mensch als absoluter Gesetzgeber gilt.
Die Rechtsgebung Gottes geht von dem absoluten allumfassenden Wissen Gottes über den Menschen und seine Umwelt aus. Primäre grundlegende Gesetze sind im Islam dergestalt , dass sie bis ans Weltende nicht geändert werden müssen.
Sekundäre, vom Menschen aufgestellte Gesetze ändern sich jedoch mit der Zeit, weil sie von dem ungenügenden Wissen des Menschen über die komplizierten Seiten menschlichen Lebens ausgehen. So kommt es, dass im Westen einmal dermaßen hinsichtlich der Todesstrafe übertrieben worden ist, dass sogar Abtreibung damit geahndet wurde und man später wieder zum anderen Extrem überging und die Todesstrafe völlig aufgehoben hat.
Dabei werden die gefährlichsten Verbrecher möglicherweise sogar verschont, wenn es im Interesse einer Regierung ist.
Westliche Ländern haben nicht gezögert, Verbrecher aus dem Zweiten Weltkrieg hinzurichten, wenn sie auf der Seite der Achsenmächte (Deutsches Reich und seine Verbündeten) gestanden hatten, während Militärs und Staatsmänner der westlichen Allierten, welche zahlreiche Kriegsverbrechen gegen Zivilisten begangen hatten, unbehelligt blieben und sogar Lob ernteten.
Einer der Gründe für die islamischen Strafmaßnahmen ist die Beachtung der Gerechtigkeit.
Das große Unrecht, welches ein Mörder begeht, besteht in dem Verstoß gegen die Unantastbarkeit des Lebens , dem Streben nach unzulässigen Interessen und der Vernichtung des Gefühls der Sicherheit in der Gesellschaft. Die islamische Strafgesetzordnung geht zur Wahrung der Gerechtigkeit und Bekämpfung des Unrechts gegen den Täter vor, damit in der Gesellschaft der wünschenswerte gesunde Zustand wieder hergestellt wird.
Die von den islamischen Strafgesetzen angestrebte Gerechtigkeit stellt, weil sie sich auf die Lehren Gottes, des Allwissenden und Allweisen, stützt, wahre Gerechtigkeit dar und ist von jeder Über- oder Untertreibung frei. Sie geht auf die absolute Gerechtigkeit des Herrn zurück. Die islamische Strafgesetzordnung zeichnet sich außerdem durch Flexibilität aus. Die Möglichkeit der Reue, Strafmilderung oder Strafaufhebung wirkt in sich präventiv, denn ein Täter, der tatsächlich seine Tat bereut , wird nachdem ihm vergeben wurde, versuchen seine Tat wieder gutzumachen und es ist unwahrscheinlich, dass er noch einmal dasselbe Verbrechen begeht. Zudem fordert der Islam auch strenge Bedingungen für die Beweisführung bei Mordverdacht. Der Gesetzgeber wollte also verhüten, dass eine schwere Strafe wie das Todesurteil ohne eindeutige Beweise vollstreckt wird.
Gegner der Todesstrafe sagen, dass bei Vollstreckung dieses Urteils außer dem Mordopfer noch eine zweite Person ihre Leben verliert, nämlich der Mörder, während Barmherzigkeit und Menschenliebe den Verzicht auf Hinrichtung des Mörders fordern würden. Dazu ist zu sagen, dass nicht jede Barmherzigkeit angebracht und nicht jedes Mitleidsgefühl eine Tugend ist. In Wahrheit ist es sogar ein Unrecht an den unschuldigen und rechtschaffenen Menschen, einen Mörder, der seinem Opfer das Leben geraubt hat, oder Leute, die, Übergriffe auf Leben, Eigentum und Ehre der Menschen verübt haben, milde zu behandeln. Wenn wir konsequent nur Barmherzigkeit üben wollten, müsste die Bekämpfung eines jeden Verbrechens als unmenschlich gelten. Das aber würde die Gesellschaft aus dem Gefüge und Leben und Eigentum aller Menschen in Gefahr bringen.
Der Islam ist die Religion der Vernunft und vernünftiger Gefühle, aber irrationale Emotionen lehnt er ab. In dieser realistischen Religion gilt die Wiedervergeltung als Prinzip, weil ihre Durchführung das Leben der Gesellschaft gewährleistet. Strafmilderung und Barmherzigkeit sind ein zusätzliches Gebot.
Angehörige von Mordopfern haben also das Recht, sowohl ihren rechtmäßigen Anspruch auf Sühneleistung des Mörders geltend machen, als auch ihm verzeihen. Aber Mitleid und Vergebung dürfen nicht die Existenz der islamischen Gesellschaft gefährden.
Der Koran hat die Wiedervergeltung als Leben für die Gesellschaft bezeichnet und das hat damit zu tun, dass das Leben der Menschen gemäß Koran sich nicht auf wie bei Tieren und Pflanzen das biologische Leben beschränkt. Vielmehr ist hier das spirituelle und menschenwürdige Leben gemeint, welches ohne den Glauben an die Offenbarung und ohne das Handeln nach den Geboten Gottes nicht gegeben ist. Zu diesem Leben kann sogar der reuige Mörder, der bereit ist mit dem Tod für seine Tat zu sühnen, durch die Vergebung Gottes zurückgelangen.
Wenn es das Todesurteil in der Islamischen Lehre nicht gebe und potentielle Verbrecher sich sicher fühlten, würde das soziale und religiöse Leben der Bürger in Gefahr geraten. Das Todesurteil verhütet also den Tod von Menschen durch gefährliche Leute und die Vergeltung eines Mordes mit Gleichen beugt aufeinanderfolgenden weiteren Morden vor. Die Vollstreckung des Todesurteils bedeutet für das Mordopfer und die Hinterbliebenen Gerechtigkeit und auf diese Weise kann der Zorn derer, die das Opfer zu beklagen und Recht auf Genugtuung haben (Eltern oder andere Familienangehörige des Opfers ) gelöscht werden. Auf Gesellschaftsebene bedeutet die Vollstreckung des Todesurteils, dass andere daraus eine Lehre ziehen und dass durch Abschreckung Morde durch potentielle Täter verhindert werden. Im Vers 179 der Sure 2 heißt es anschließend an die Feststellung, : „In der Wiedervergeltung ist Leben für euch, ..." weiter:
„... vielleicht werdet ihr gottesfürchtig werden." In diesem Vers ist die Praktizierung der Gottesfurcht in der Gesellschaft und Politik gemeint. Wahre Gottesfurcht hält Bürger und Politiker von Verbrechen ab. Alle wissen: Wenn jemand einen Mord begeht, dann verliert er sein eigenes Leben! Also hüten sie sich davor, ein solches Verbrechen zu begehen.
Die Ausübung der Wiedervergeltung ist aus der Sicht des Islams aber auch eine Privatangelegenheit, d.h. die Wiedervergeltung ist nicht möglich, wenn diejenigen die einen Anspruch darauf erheben können, sie nicht wollen. Gott hat nicht nur das Gebot der Wiedervergeltung eines Mordes mit Gleichen aufgestellt, sondern Er hat auch diejenigen, die das Recht auf Wiedervergeltung besitzen angeregt, dass sie dem Täter barmherzig vergeben. Es ist also gemäß Islam gestattet und ein anerkanntes Recht der Hinterbliebenen , die gerechte Strafe für den Mörder zu fordern, aber es ist nicht der einzige Weg . Der Islam spornt sogar dazu an, dem Mörder zu verzeihen und dies wird als gutes Werk gelobt.
Nach Ansicht der muslimischen Juristen, setzt eine Beurteilung darüber, ob die Todesstrafe gerecht ist oder nicht, Kenntnis über alle Dimensionen und Wirkungen dieser Strafe voraus. Da aber keiner behaupten kann, alle Aspekte der Todesstrafe zu kennen, kann im Grunde keiner ein Urteil darüber fällen. Jedenfalls kann eine Strafe, die Gott in Seiner Weisheit und unter Berücksichtigung aller Aspekte des menschlichen Wesens und der Bedingungen der Gesellschaft festgelegt hatte,nicht ungerecht sein. Im nächsten Teil führen wir das Thema fort. Wir möchten dann auch die Eignung von Gefängnisstrafen als Ersatz für die Todesstrafe erörtern.