Laut österreichischen Medien sind nun bundesweit ungefähr 60 Imame von der Neuregelung betroffen. Der Verfassungsgerichtshof überprüfe die Ausweisung dieser Personen. Es handele sich bei den meisten Fällen um Propaganda für Extremismus.
Dieses neue Gesetz stellt für den Dachverband islamischer Moscheevereine in Österreich (ATIB), welcher etwa 15 bis 20 Prozent der türkischstämmigen Muslime in diesem Land vertritt, ein großes Problem dar.
Ab dem 1. März müssten alle Vereine, deren Zweck in der Verbreitung religiöser Lehren besteht, ihre Statuten ändern oder aufgelöst werden. Da es diese Regelung für andere Religionsgemeinschaften nicht gibt, empfindet man sie als Diskriminierung.