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Antwort auf Fragen zu Islamabkehr Drucken
Montag, 03. August 2009 um 08:46
Droht jemandem, der sich vom Islam abkehrt das Todesurteil? Steht etwas im Koran darüber, dass jemand bestraft wird, der sich abkehrt? Antwort: Was im Koran als erstes auffällt ist, dass er die Nutzung des Verstandes und der Vernunft unterstreicht. Der Koran fordert den Menschen auf, über den Schöpfer der Daseinswelt und über die Erschaffung des Menschen nachzudenken und seinen Weg entsprechend der Zielsetzung der Daseinswelt zu gehen.

Gott sagt im Koran: „Es gibt keinen Zwang hinsichtlich der Annahme der Religion, (denn) der richtige Weg ist deutlich vom Irrweg unterscheidbar geworden." (Sure 2, Vers 256) .

Aufgrund dieses Verses gilt der Glaube des Menschen als Angelegenheit des Herzens und als freiwillig, so dass niemand bei der Entscheidung darüber, welchen Weg er im Leben gehen will, zur Annahme einer bestimmten Lehre gezwungen werden kann. Keiner der Propheten hat die Menschen dazu gezwungen die Religion, die er überbrachte, zu akzeptieren. Der Islam empfiehlt dem Menschen, Augen und Ohren zu öffnen und über den Weg, den er wählt, nachzudenken. Er unterstreicht, dass ein Muslim ethische, gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen beachten muss, um an das Wohl der Welt und das Glück des Jenseits zu gelangen.

 

Der Heilige Koran hat, nachdem er darüber spricht, dass der Mensch frei entscheiden kann, wie folgt hinzugefügt: „Der richtige Weg ist deutlich vom Irrweg unterscheidbar geworden." Das bedeutet mit anderen Worten auch: Wenn der Weg zur Vervollkommnung und Wahrheit deutlich erkennbar ist, erübrigt sich jeder Zwang. Der Islam fordert die Menschen auf, immer die beste Ansicht, den klarsten Weg und die vollkommenste Religion zu wählen.

 

Das Bekenntnis zu einer Überzeugung ist also nicht mit Zwang vereinbar. Es ist außerdem nicht richtig, dass der Mensch die Ansichten der anderen, auch wenn er sie selber nicht akzeptiert, verspottet.

 

Die Frage der Abkehr vom Glauben und der Strafregelung dazu, gibt es nicht nur im Islam. Aus der Sicht einiger großer Religionen gilt jeder, der sich abkehrt als Ungläubiger und Abtrünniger. Die weltliche Strafe für den Abtrünnigen wird nicht konkret in den Koranversen genannt, aber es wird über die jenseitige Strafe gesprochen. Im Vers 217 der Sure 2 heißt es: ... Und diejenigen von euch, die sich von ihrer Religion abbringen lassen und als Ungläubige sterben, deren Werke sind im Diesseits und im Jenseits hinfällig. Sie werden Bewohner des Höllenfeuers sein ..." Die Bestrafung dieser Menschen im Jenseits geht darauf zurück, dass sie die Wahrheit erkannt hatten, aber bewusst ungläubig wurden und sie leugneten.

 

Der Koran verweist auf ein Beispiel in der Geschichte über die Abkehr vom Glauben. Und zwar bringt Gott dieses Beispiel in der Sure Al-e Imran, Sure 3, im Vers 72:

"Und eine Gruppe von den Leuten der Schrift sagt: 'Glaubt am Anfang des Tages an das, was auf die Gläubigen (als Offenbarung) herab gesandt worden ist, und glaubt (wieder) nicht daran, wenn der Tag zu Ende geht! Vielleicht kehren sie (die Muslime) dann (von ihrem Glauben) um'."

Auf diese heuchlerische Art wollten die Ungläubigen die Muslime in ihrer Überzeugung ins Schwanken bringen.

Eine Gruppe der Abtrünnigen sind also Leute, die bewusst nach außen hin den Glauben annehmen und durch List und Tücke versuchen, die Muslime von ihrer Überzeugung abzubringen oder unter ihnen zu spalten. Der Islam fasst für diese Leute Strafen ins Auge, weil sie böswillige Absichten haben. Der Sinn der Bestrafung für derartige Abtrünnige besteht darin, dass die Unantastbarkeit der heiligen Überzeugungen der Religion bewahrt bleibt. Wenn die geistige Atmosphäre in einer Gesellschaft befleckt wird und sich irreführende Überzeugungen verbreiten, hat die islamische Regierung die Pflicht, gegen diese vorzugehen, und die Öffentlichkeit aufzuklären.

 

Gott hat in den Versen 84 und 85 der Sure Al-e Imran, Sure 3, dem Propheten und den Muslimen geboten: „Sag: 'Wir glauben an Gott und was auf uns, und was auf Abraham, Ismael, Isaak, Jakob und die Stämme herab gesandt worden ist, und was Mose, Jesus und die Propheten von ihrem Herrn erhalten haben, ohne dass wir bei einem von ihnen einen Unterschied machen. Ihm sind wir ergeben (Muslim)."

"Wenn sich aber einer eine andere Religion als den Islam wünscht, wird es nicht (als Ersatz für den wahren Glauben) von ihm angenommen werden. Und im Jenseits gehört er zu denen, die den Schaden haben."

 

Wen ein Muslim, ohne sich richtig zu informieren, einen anderen Weg als den Islam wählt, aber nicht vor hat, gegen den Islam zu sabotieren, wird er von allen in Ruhe gelassen und grundsätzlich gilt keine Strafe für ihn. Zugleich wird empfohlen, dass Freunde und Bekannte, die von seiner Denkweise wissen, versuchen, ihm den richtigen Weg zu weisen.

Wenn sich aber jemand vom Islam abkehrt und die Wahrheit des Islams zu verdecken sucht oder durch ein Buch oder einen Artikel versucht, Zwietracht zu stiften, um die geistige Einstellung in der Gesellschaft zu trüben und die Menschen auf Abwege zu bringen, dann hat er den Islam beleidigt. Er hat ein Komplott gegen den Islam geschmiedet und aufgrund der Lehre des Islams ist es notwendig, gegen ihn vorzugehen.

 

Es ist aber auch noch ein Punkt zu beachten: Die Abkehr vom Islam muss von renommierten islamischen Rechtsgelehrten, die in dieser Religion versiert sind, bestätigt werden. So hat Imam Chomeini als hoher islamischer Rechtsgelehrter das Urteil gefällt, dass Salman Rushdie ein Abtrünniger ist und dementsprechend sein religiöses Gutachten (Fitwa) herausgegeben, denn Salman Rushdie hat nach seiner Abkehr vom Islam bewusst eine Sabotage gegen diese Religion Gottes begangen. Auf eine äußerst beleidigende Art hat Rushdie die Heiligkeiten von anderthalb Milliarden Muslimen verspottet und durch Lügen und Verbreitung falscher Behauptungen versucht, den Koran und den Propheten in ein schlechtes Licht zu rücken und die öffentliche Meinung vom klaren Weg des Rechtes abzuhalten.

 

Grundsätzlich ist niemand so leicht als Abtrünniger zu verurteilen und bevor die Entscheidung darüber, ob jemand abtrünnig geworden ist, getroffen werden kann, muss ein komplizierter Zusammenhang von Voraussetzungen religionsrechtlich überprüft werden. Daher ist die Entscheidung über Abtrünnigkeit und Nicht-Abtrünnigkeit nicht Sache einer normalen Person. Nur einige wenige hochrangige Fachleute können diese feststellen.

 

Im Zusammenhang mit der Islamischen Republik Iran ist außerdem zu sagen: Die IR Iran, in der die islamischen Gesetze die Tragachse des Planens und Handelns sind, ist ein freies Land, in dem die Ansichten anderer respektiert werden. In diesem Land leben die Anhänger verschiedener göttlicher Religionen, wie Christen, Juden und Zoroastrier oder Zarathustrier. Sie haben freie Hand in Bezug auf ihre religiösen Angelegenheiten, genießen die Bürgerrechte und können, wenn sie das Gesetz und die Bestimmungen einhalten, wie jeder andere Bürger im Iran leben. Die Regierung verteidigt ihre Rechte und niemand darf diese verletzen.

Es sei auch erwähnt, dass die iranischen Gesetze keine Nachforschungen über die Überzeugung zulassen und niemand nur wegen der Änderung seiner Religion als Straftäter betrachtet wird. Wenn jemand der Abtrünnigkeit anheim fällt, wird nicht gegen ihn vorgegangen, solange er sich keine Intrige gegen die Religion des Islams zuschulden kommen lässt.

 

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