Im Bereich des täglich wachsenden Berges der Missverständnisse und Verwerfungen zwischen der Islamischen Republik Iran und der Bundesrepublik Deutschland würde jeder sofort auf die Volksheuchler, die sogenannten Volksmudschaheddin, tippen, wenn ich über terroristische Vereinigungen schreibe, die von einem Staat unterstützt werden. Jene Verbrecher, die sich selbst öffentlich in deutschen Zeitungen damit gebrüstet haben, Zahntausende von Iranern ermordet zu haben, können hier völlig frei schalten und walten und ihre subversive Aktionen gegen die Islamische Republik Iran planen. Das muss man sich immer wieder vergegenwärtigen. Eine Terrororganisation kann in Europa frei gegen die Islamische Republik Iran agieren, aber die gleichen Europäer, die jene Massenmörder teils sogar fördern – die auch ein Jahrzehnt lang mit Saddam kooperiert haben und von den USA unterstützt werden – werfen ausgerechnet der Islamischen Republik Iran Terrorismus bzw. dessen Unterstützung vor; neuerdings sogar abenteuerlicherweise eine Verwicklung in den 11. September.
Mein heutiges Thema handelt aber nicht über eine inzwischen vergleichsweise kleine Terrororganisation, die ohnehin am Aussterben ist und nur noch mit westlicher Hilfe am Leben erhalten wird. Vielmehr möchte ich heute über eine Terrororganisation schreiben, die sich in den letzten Tagen mehr als deutlich “geoutet“ hat. Es geht um die Gesetzesgeber der USA.
Im Völkerstrafgesetzbuch § 7 (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) heißt es unter (1)9.: „Wer einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt ...“, was als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verstanden wird. Nun haben die USA vor aller Welt Augen ein Gesetz verabschiedet und unterschrieben vom Friedensnobelpreisträger Obama, dass man Menschen ohne jegliche Anklage ein Leben lang einsperren kann und darf. Allein solch ein Gesetz müsste zum Aufschrei in der gesamten Westlichen Welt führen, aber es gab nur ein Schweigen im Walde der radikal-zionistischen Presse.
Interessant in diesem Zusammenhang könnte auch der § 129a des deutsche Strafgesetzbuches sein, der die “Bildung terroristischer Vereinigungen“ behandelt. Denn darin heißt es unter (1): „Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, ... Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) ... zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“ Der Bezug zum oben genannten Völkerrecht ist also eindeutig gegeben. § 129b weist zudem darauf hin, dass jene Verbrechen auch dann verfolgt werden, wenn es sich um eine terroristische Vereinigung im Ausland handelt, zumindest dann, wenn die Tat auf europäischem Boden begangen wurde oder der Täter Deutscher ist bzw. in Deutschland gefasst wurde. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, in wie weit es Deutschland überhaupt erlaubt ist, einen mutmaßlichen Terroristen an die USA auszuliefern.
Zweifelsohne werden Juristen mir jetzt nachweisen, dass ein Staat bzw. dessen Führung nicht als terroristische Vereinigung betrachtet werden kann im juristischen Sinn, aber das dürfte – wie so viele Gesetze – auch nur dann gelten, wenn es dem kapitalistischen Imperialismus nützt. Ich erinnere an ein deutsches Urteil das einstmals (erstmalig in der Rechtsgeschichte Deutschlands) das Staatsoberhaupt eines anderes Landes, nämlich die Heiligkeit unserer Zeit Imam Chamene’i, mitverurteilt hat. Und erst vor wenigen Tagen hat ein Richter in den USA den Iran für seine angebliche Mitverantwortung am 11.9. verurteilt. Der Verurteilte wurde übrigens weder befragt noch hat man ihm zumindest provisorisch einen Pflichtverteidiger zur Seite gestellt. Aber was will man schon von einem System erwarten, dass gemäß eigenem Recht ganz legal einen Menschen ohne jegliche Anklage ein Leben lang wegsperren darf. Das dürfte selbst bei vielen der übelsten Diktatoren unserer Epoche zumindest formaljuristisch kaum möglich sein.
Aber völlig Abseits der juristischen Diskussion sehe ich als Deutscher einen anderen Zusammenhang, der mir das Verständnis der deutschen Geschichte erleichtert. Am 15. September 1935 trat in Nürnberg ein Gesetz mit der Bezeichnung „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ in Kraft, das unter Anderem folgenden Inhalt hat:
„Durchdrungen von der Erkenntnis, dass die Reinheit des deutschen Blutes die Voraussetzung für den Fortbestand des Deutschen Volkes ist, und beseelt von dem unbeugsamen Willen, die Deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern, hat der Reichstag einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: § 1 (1) Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Ausland geschlossen sind. ... (2) § 3 Juden dürfen weibliche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes unter 45 Jahren in ihrem Haushalt nicht beschäftigen. § 4 (1) Juden ist das Hissen der Reichs- und Nationalflagge und das Zeigen der Reichsfarben verboten,...“ usw.
Ich habe mich bereits zur Schulzeit gefragt, wie es möglich war, dass solche ein Gesetz einem ganzen Volk aufgebürdet wurde, ohne dass es einen nennenswerten Widerstand dagegen gab. Aber ist diese Frage “fair“? Damals gab es weder Internet noch Fernsehen. Das Radio war nur eingeschränkt verbreitet und sendete nur das, was den Regierenden genehm war. Andere “alternative“ Informationsquellen gab es nicht. Bis heute weiß ich nicht, wie viele Deutsche eigentlich die Gelegenheit hatten, den Inhalt jenes Gesetzes im Detail kennen zu lernen. Wie sollte ich daher die Großeltern- und Urgroßelterngeneration verurteilen, wenn möglicherweise die allermeisten gar keine Chance hatten, davon zu erfahren. Aber selbst wenn sie davon erfahren würden, und dagegen opponieren wollten, waren doch die Unterdrückungsmechanismen enorm. Man hätte mit dem Verlust des eigenen Lebens oder noch schlimmer mit der Verfolgung der ganzen Familie rechnen können, wenn man gegen das System aufbegehrt hätte. Dennoch gab es einzelne Stimmen, die dagegen agiert haben! Sie werden in der heutigen Rückbetrachtung kaum erwähnt, obwohl sie Helden der Deutschen Geschichte waren.
Heute muss kaum jemand mit dem Verlust des eigenen Lebens rechnen, wenn er in Deutschland das System angreift und die Verbrechen der USA als Terrorismus bezeichnet. Schlimmstenfalls, falls er zu viele Bundesbürger erreicht, wird er von der Bild-Zeitung kalt gestellt, aber das auch nur, wenn er z.B. Bundespräsident ist. Sicherlich gibt es einzelne Fälle von politischen Morden, die nie als solche aufgedeckt wurden, wie das grüne pazifistische Liebespaar, das sich selbst umgebracht haben soll, und der Fallschirmspringer, aber das sind doch eher nur Ausnahmen – Gott sei Dank. Wer heute aufsteht und darauf hinweist, dass es ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist, dass man Menschen ein Leben lang ohne jegliche Anklage wegsperren kann, der geht in Deutschland ein vergleichsweise geringes Risiko ein. Zudem ist durch Internet und andere Medien der Verbreitungsgrad von alternativen Nachrichten so groß, dass niemand behaupten kann, er konnte es nicht wissen. Dennoch ist der Protest geradezu verschwindend gering und von Seiten der Spitzenpolitiker ist kein einziges Wort darüber zu vernehmen, dass der engste Verbündete Deutschlands als Verbrecherstaat agiert, selbst in der Gesetzgebung.
Durch sehr geschickte psychologische Manöver wird sogar verhindert, dass die Menschen überhaupt darüber nachdenken. Mit Hilfe einer Armee von V-Leuten wird die NPD mit Fanatikern durchsetzt, so dass jeder halbwegs vernünftige Bundesbürger sich von jenen Rassisten distanzieren muss. Und genau jene Rassisten lässt man dann auch ab und zu manche Wahrheit aussprechen, nämlich jene Wahrheiten, die das Volk nicht annehmen soll. Wenn also die NPD gegen die USA wettert, dann kann der vernünftige Bürger es nicht mehr tun. Es würde mich nicht wundern, wenn ein Teil der NPD-Unterstützung aus geheimen US-Quellen käme.
Die USA haben sich in der letzten Woche – falls das überhaupt noch nötig war nach der Uran-Entsorgung im Irak – als Verbrecherstaat geoutet, der ganz offen verbrecherische Gesetze hat. Wer dazu als normaler Bundesbürger schweigt, gehört zu denen, die jedes Verbrechen mittragen, wenn es auf “ihrer Seite“ geschieht. Was unterscheidet ihn dann von den Schweigsamen zur Nazi-Zeit? Wer dazu aber als Spitzenpolitiker, Bundestagsabgeordneter, Parteivorsitzende oder gar Regierung schweigt, macht sich eindeutig mitschuldig.
Doch was will man schon von einem Bundestag erwarten, in dem über vierhundert vom Volk gewählte Verantwortungsträger sitzen, die allesamt vorgeben, unter dem Schirm des Grundgesetzes zu agieren, in dem am Ende steht: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“ (Artikel 146). Bis heute gibt es keine einzige Partei im deutschen Bundestag, die genau jene freie Entscheidung des deutschen Volkes auch nur formal anstrebt! Aber vergessen wir es nicht: Gewählt wurden jene Vertreter von uns! Und es liegt an uns, unsere Volksvertreter sowohl auf die systematischen Verbrechen der USA als auch an unser eigenes Grundgesetz zu erinnern.
Dr. Yavuz Özoguz
(Wissenschaftlicher Leiter der Enzyklopädie des Islam - eslam.de)
Schilfweg 53
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