Am Ende des Artikels 56 wird unterstrichen, dass niemand dem Menschen dieses von Gott verliehene Recht nehmen kann.
Wenn heute von Volksregierung die Rede ist, ist darunter die logische Beziehung zwischen der Bevölkerung und der Verwaltungsgesamtheit der Ordnung zu verstehen und dieser Begriff wird in Form der parlamentarischen Ordnung zu einer Institution.
Im Artikel 1 der Verfassung steht, dass der iranische Staat eine Islamische Republik ist und die iranische Bevölkerung aufgrund ihres Glaubens und des Revolutionssieges unter Führung von Imam Chomeini mit 98,2 Prozent in einem Volksreferendum im Jahre 1979 für diese Staatsform stimmte.
Die Islamische Republik stützt sich auf das Prinzip der Herrschaft des Volkes und die Islamische Republik beruht auf der Macht der direkten Teilnahme der Bevölkerung zur Bestimmung ihres Schicksals und für die Beibehaltung dieses Zieles sind bestimmte Mechanismen vorgesehen.
In diesem Prozess spielen zwei Faktoren eine wichtige Rolle, nämlich die Regierung als der exekutive Arm und das Parlament, d.h. die vom Volk gewählten Vertreter, welche die Volksherrschaft im Rahmen der Gesamtordnung verwirklichen sollen.
Das Parlament ist daher in der Islamischen Republik ein Mechanismus zur Wahrung und Institutionalisierung der Rechte der Bürger. Die Stellung des Parlamentes gilt in Verfassungs- und allgemeinen Rechte als die höchste Macht und wird als Macht zur Vereinigung der politischen Energie in der Gesellschaft betrachtet.
Diese Macht führt zur Legalität der Ordnung und ihrer Erstarkung und hat direkten Einfluss auf das Schicksal der Gesellschaft. Wegen dieser Macht und der unabhängigen Rolle und zugleich Beobachterfunktion des Parlamentes haben Volksvertreter , welche direkt vom Volk gewählt wurden das Recht, die notwendigen Entschlüsse über die Eigentümer und Quellen und Staatsangehörigen des Landes zu fassen und ihre genaue und rechtzeitige Umsetzung zu beobachten.
Daher kann gesagt werden, dass die Herrschaft in der islamisch-republikanischen Staatsordnung aufgrund des Rechtes der einzelnen Bürger und durch die politische Mitbeteiligung erfolgt.
Aus dieser Sicht kann das Parlament in der Islamischen Republik in Wirklichkeit als die oberste Macht betrachtet werden, welche die Kompetenz besitzt, endgültige Beschlüsse zu treffen und vor den anderen Gewalten steht.
Das Parlament geht aus dem Volk hervor, ist unabhängig und nicht von den Haupt-Regierungsorganen zu trennen. Dieses Organ spielt sowohl auf der inländischen Ebene aus auch hinsichtlich der internationalen Beziehungen für das Land eine wichtige Rolle und ist die höchste Stufe der Regierungsmacht, welche ihre Legalität durch das Volk erhalten hat.
Durch das Parlament besteht die Möglichkeiten für alle gesellschaftlichen Gruppen eine Rolle bei der Gestaltung der politischen Herrschaftsmacht zu spielen und sie ist ein Sinnbild für eine Zivilgesellschaft.
Im Artikel 56 des Grundgesetzes der Islamischen Republik Iran steht:
"Die absolute Herrschaft über die Welt und die Menschen gebührt Gott und Er ist es, der den Menschen über sein gesellschaftliches Schicksal herrschen ließ. Niemand kann dieses göttliche Recht dem Menschen wegnehmen oder es in den Dienst der Interessen einer Person oder einer Gruppe stellen und die Bevölkerung übt dieses von Gott verliehene Recht auf eine Weise, wie sie in den nachfolgenden Artikeln beschrieben wird, aus."
In diesem Artikel wird die Verbindung zwischen der göttlichen Herrschaft und der Herrschaft des Volkes h aufgezeigt und unter Beachtung der gedanklichen und der Überzeugungsgrundlagen des Islams, wird das Recht der Bürger auf Bestimmung ihres Schicksals offizielle anerkannt.
Die Herrschaft des Volkes ist ein großer Erfolg in der Geschichte des politischen und rechtlichen Denkens im Iran gewesen.
Die Wahlen gelten als die wichtigste Methode zur Verwirklichung der politischen Beteiligung der Bevölkerung an einer Regierung.
Daher kann man sagen: Der Sieg der Islamischen Revolution , welcher durch die weitgehende Teilnahme der Bevölkerung möglich wurde, hat die Bedingungen für die politische Mitbeteiligung der Bevölkerung als einer ihrer wichtigsten historischen Forderungen geschaffen.
Imam Chomeini, der Begründer der Islamischen Republik hat die Rolle des Volkes bei der Bestimmung über ihr Schicksal hervorgehoben und gesagt:
"Das Volk hat selber sein Schicksal in der Hand. Es bestimmt mit seiner Stimme, wer Staatspräsident wird, es stimmt für die Islamische Republik und mit seiner Stimme, die sich im Parlament konzentriert, bestimmt es die Regierung und alle Angelegenheiten liegen in der Hand der Bevölkerung selber."
Es leuchtet ein, dass die republikanische Ordnung die Anerkennung und die Verbesserung der politischen und zivilen Rechte der Bürger und insbesondere das Recht auf freie Wahlen erfordert, denn die Grundlage einer Republik ist die Herrschaft der Bürger und die politischen Führer müssen mit der Stimme des Volkes gewählt werden und außerdem müssen alle Verantwortungsträger den Volksvertretern im Parlament wenig nötig Rede und Antwort stehen.
Genauso wie die Bevölkerung aus politischen und sozialen Gründen die Form der Herrschaft wählen, haben sie auch das Recht aufgrund ihrer Überzeugung und Prinzipien und Ideale, den Inhalt ihrer Regierung zu wählen. Die Verfassung der Islamischen Republik widmet daher besondere Aufmerksamkeit der Rolle der Bevölkerung bei der Regelung der Angelegenheiten des Landes. Die Geschichte der Politik und Gesetzgebung in der Islamischen Republik zeigt dies und als Beispiel sind die Festlegung der Art der Regierung durch eine Volksbefragung und die Bestätigung der Verfassung sowie die verschiedenen Wahlen im Iran zu nennen.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die Existenz des Parlamentes , der Legislativen Gewalt, durch freie Wahlen entsteht und das Parlament gegenüber der Bevölkerung verantwortlich ist, während die Regierung sich gegenüber dem Parlament verantworten muss und dies gilt als grundsätzliches Zeichen für eine Volksregierung in einem Lande.
Der Sieg der Islamischen Revolution hat für den Iran dieses neue Kapitel in der Politik und Gesetzgebung aufgeschlagen und den Weg für einer größere Mitbeteiligung der Bevölkerung bei der Bestimmung ihres Schicksals geebnet.
Im Artikel 6 der Verfassung wurde die Herrschaft des Volkes mittels der Parlamentswahlen und die Wahl ihrer Vertreter ins Parlament bestätigt, und dies wird noch einmal im Artikel 62 der Verfassung unterstrichen.
Die Legislative ist aus der Sicht der Verfassung der Islamischen Republik Iran das Sinnbild der Macht und des Willens der Bevölkerung und konkretes Zeichen für die Volksregierung.



