Wir bringen Ihnen nun Auszüge aus ihrem Artikel: Atomstreit mit dem Iran verdeutlicht Doppelmoral des Westens. - Vor dem Hintergrund von Drohungen gegen den Iran bereitet die UNO derzeit die Überprüfungskonferenz zum nuklearen Nichtverbreitungsvertrag NPT vor. Im Mai 2010 wird in New York der auch als Atomwaffensperrvertrag bekannte NPT erneut auf den Prüfstand gestellt. Die Atombombenabwürfe in Hiroshima und Nagasaki im August 1945 haben deutlich gemacht, wie zerstörerisch Nuklearwaffen sind. Um sich in ihrem atomaren Wettrüsten gegenseitig zu beschränken, haben die USA, Großbritannien und die Sowjetunion 1968 den NPT unterzeichnet. Fast alle weiteren Staaten der Erde haben sich ihm seitdem angeschlossen. Lediglich Indien, Pakistan und Israel haben ihn nicht unterzeichnet; Nordkorea ist 2003 ausgestiegen. Inhalt des Vertrages ist das Verbot der Verbreitung von Atomwaffen, die Verpflichtung zur Abrüstung von Kernwaffen und das Recht auf die friedliche Nutzung der Kernenergie.
Der NPT ist ein internationaler Vertrag und somit für die Unterzeichnerstaaten völkerrechtlich bindend. Allerdings gehen aufgrund der »Sensibilität des Themas« die Staaten und internationale Organisationen eher politisch als juristisch mit ihm um. Entscheidungen internationaler Gerichtshöfe sind diesbezüglich nicht zu erwarten.
Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) ist von den Vertragsstaaten gegründet worden, um die Einhaltung des NPT zu überprüfen, z. B. durch Inspektionen in Kernkraftwerken.
Laut NPT dürfen für eine Übergangszeit die fünf offiziellen Nuklearmächte Atombomben besitzen: USA, Rußland, Großbritannien, Frankreich und China. Daß die fünf offiziellen Atommächte gleichzeitig die einzigen Vetomächte im UN-Sicherheitsrat sind, zeigt die Doppelmoral des NPT und stellt ein Legitimationsproblem für die gesamte UNO dar. Der NPT hat offensichtlich nicht dazu beigetragen, die Verbreitung von Atomwaffen zu verhindern. Er hat vielmehr eine Zwei-Klassen-Gesellschaft unter den Staaten geschaffen: einerseits die fünf offiziellen Atommächte, die »die Bombe« bis auf weiteres haben dürfen; anderseits jene, denen die militärische Nutzung der Atomenergie vorenthalten ist.
Obwohl der Vertrag ausdrücklich das Recht aller Staaten auf zivile Kernenergie unterstreicht, verdeutlicht die iranische Atomfrage die Doppelmoral, die es rund um den NPT gibt. Der Vertrag unterstreicht ausdrücklich das Recht aller Staaten auf zivile Kernenergie. In Artikel IV des NPT-Vertrags wird sogar von einem »unveräußerlichen Recht« auf »Kernenergie für zivile Zwecke« gesprochen. Da dem Iran bisher nicht der Bau von Kernwaffen nachgewiesen werden kann, bricht er mit seiner Urananreicherung nicht den NPT.
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Freitag, 05 März 2010 06:56
Doppelmoral des Westens in Bezug auf Atomfrage Irans
Inge Höger, Mitglied im Verteidigungsausschuß des Bundestages hat in einem in der Zeitung "junge Welt" veröffentlichten Kommentar das Recht Irans auf die friedliche Nutzung der Atomenergie unterstütz und die Doppelmoral des Westens hinsichtlich der iranischen Atomfrage kritisiert.



